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Bei uns ist Ihre
Immobilie
in guten Händen

WEG-Verwaltung

Wir verwalten Eigentumswohnungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Kaufmännische Leistungen

  • Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Eigentümerversammlungen mit Protokollerstellung.
  • Erstellung des Einzel- und Gesamtwirtschaftsplanes für ein Wirtschaftsjahr mit den voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben des gemeinschaftlichen Eigentums.
  • Erstellung einer jährlichen Einzel- und Gesamtabrechnung über die Einnahmen und Ausgaben nach Ablauf des Wirtschaftsjahres.
  • Durchführung der Belegprüfung mit dem Beirat vor der Eigentümerversammlung.
  • Einrichtung, Führung und Disponierung der auf den Namen der Eigentümergemeinschaft lautenden Bankkonten (Giro- und Festgeldkonten).
  • Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung.
  • Sachliche und rechnerische Prüfung und Zahlung aller Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen.
  • Überwachung der pünktlichen Hausgeldzahlungen.
  • Erstellung von Mahnungen, gegebenenfalls Einleitung einer Klage bei Zahlungsrückstand.
  • Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage.
  • Errechnung und Anforderung von beschlossenen Sonderumlagen.
  • Kostenaufstellung für die Wärmemessdienste, damit eine Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung erstellt werden kann.
  • Bearbeitung von Lohnzahlungen für den Hausmeister, Errechnung und Abführung von Lohnsteuer, Sozialabgaben, Beiträge zur Berufsgenossenschaft und Erstellung der Meldungen.
  • Errechnung und Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt.
  • Bearbeitung von Schlüsselbestellungen.
  • Beachtung von Lohn-, Einkommen-, Grundsteuer- und Umsatzsteuergesetzen

 

Technische Leistungen

  • Durch die regelmäßige Begehung der Objekte wird der Zustand kontrolliert.
  • Abschluss und Überwachung der Wartungsverträge für die technischen Einrichtungen.
  • Wir sogen dafür, dass die Instandhaltungsrücklage für eine ordnungsgemäße, substanzerhaltende und wertsteigernde Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums eingesetzt wird.
  • Sollten Maßnahmen durchgeführt werden, die die Statik betreffen oder soll ein Umbau vorgenommen werden, so empfehlen wir den Eigentümern die Einschaltung eines Ingenieurbüros für die Planung, Bauüberwachung und Bauabnahme.
  • Für die Durchführung von Renovierungsarbeiten werden von uns Handwerkerangebote eingeholt, Aufträge vergeben und die Arbeiten überwacht und abgenommen im Einvernehmen mit dem Verwaltungsbeirat.
  • Einleitung von Sofortmaßnahmen im Notfall (Rohrbruch, Brand, Sturmschaden usw.).
  • Prüfung des Versicherungsbedarfes (Gebäude-, Gewässerschutz-, Glasbruch-, Haftpflichtversicherung) sowie Abschluss und Kündigung von Verträgen im Einvernehmen mit den Eigentümern.
  • Bei Versicherungsschäden am Gemeinschaftseigentum wird der Schaden an die Versicherungsgesellschaft gemeldet, die Schadensbeseitigung durch einen Handwerker veranlasst und der Schaden mit der Versicherung abgerechnet.
  • Nach Beschlussfassung der Eigentümer beauftragen wir einen Sachverständigen für das Gemeinschaftseigentum während der Gewährleistungsfrist.
  • Vorbereitung und Organisation von Prüfungen durch Fachkräfte, wie z. B. TÜV, Aufzug, Blitzschutzprüfungen.

 

Allgemeine Verwaltungsleistungen

  • Aufstellung und Überwachung der Hausordnung.
  • Bearbeitung von Beschwerden und Verstöße gegen die Hausordnung.
  • Verfassen von Mängelrügen und Gewährleistungsansprüchen.
  • Einstellung und Einweisung von Reinigungspersonal und Hausmeister.
  • Abschluss von Wartungsverträgen für Sicherheitseinrichtungen (Heizung, Aufzug, Lüftungsanlagen, Pumpen, Feuerlöscher, Rolltor usw.)
  • Erledigung des Schriftverkehrs (Rundschreiben, Aushänge).
  • Führen der gesamten Korrespondenz mit den Eigentümern bzw. Mietern und Dritten.
  • Durchführung von Verhandlungen mit Eigentümern, Mietern, Behörden, Hausmeistern, Lieferanten usw.
  • Bei Bedarf, Beauftragung geeigneter Rechtsanwälte zum Führen eines gerichtlichen Rechtsstreites, sowie die Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs.
  • Beschaffung aller für die Bewirtschaftung erforderlichen Gegenstände und Brennstoffe.
  • Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Gas-, Wasser- und Stromverbrauch)
  • Beachten von Bestimmungen (Gemeindesatzung, Baumsatzung, Heizkostenverordnung, Wohnungseigentumsgesetz, Zweite Berechnungsverordnung, Erbbaurechtsverordnung, Trinkwasserverordnung, Zwangsversteigerungsgesetz usw.).
  • Einholung erforderlicher Genehmigungen (z. B. Antennenanlage).