WEG-Verwaltung
Wir verwalten Eigentumswohnungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
Kaufmännische Leistungen
- Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Eigentümerversammlungen mit Protokollerstellung.
- Erstellung des Einzel- und Gesamtwirtschaftsplanes für ein Wirtschaftsjahr mit den voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben des gemeinschaftlichen Eigentums.
- Erstellung einer jährlichen Einzel- und Gesamtabrechnung über die Einnahmen und Ausgaben nach Ablauf des Wirtschaftsjahres.
- Durchführung der Belegprüfung mit dem Beirat vor der Eigentümerversammlung.
- Einrichtung, Führung und Disponierung der auf den Namen der Eigentümergemeinschaft lautenden Bankkonten (Giro- und Festgeldkonten).
- Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung.
- Sachliche und rechnerische Prüfung und Zahlung aller Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen.
- Überwachung der pünktlichen Hausgeldzahlungen.
- Erstellung von Mahnungen, gegebenenfalls Einleitung einer Klage bei Zahlungsrückstand.
- Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage.
- Errechnung und Anforderung von beschlossenen Sonderumlagen.
- Kostenaufstellung für die Wärmemessdienste, damit eine Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung erstellt werden kann.
- Bearbeitung von Lohnzahlungen für den Hausmeister, Errechnung und Abführung von Lohnsteuer, Sozialabgaben, Beiträge zur Berufsgenossenschaft und Erstellung der Meldungen.
- Errechnung und Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt.
- Bearbeitung von Schlüsselbestellungen.
- Beachtung von Lohn-, Einkommen-, Grundsteuer- und Umsatzsteuergesetzen
Technische Leistungen
- Durch die regelmäßige Begehung der Objekte wird der Zustand kontrolliert.
- Abschluss und Überwachung der Wartungsverträge für die technischen Einrichtungen.
- Wir sogen dafür, dass die Instandhaltungsrücklage für eine ordnungsgemäße, substanzerhaltende und wertsteigernde Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums eingesetzt wird.
- Sollten Maßnahmen durchgeführt werden, die die Statik betreffen oder soll ein Umbau vorgenommen werden, so empfehlen wir den Eigentümern die Einschaltung eines Ingenieurbüros für die Planung, Bauüberwachung und Bauabnahme.
- Für die Durchführung von Renovierungsarbeiten werden von uns Handwerkerangebote eingeholt, Aufträge vergeben und die Arbeiten überwacht und abgenommen im Einvernehmen mit dem Verwaltungsbeirat.
- Einleitung von Sofortmaßnahmen im Notfall (Rohrbruch, Brand, Sturmschaden usw.).
- Prüfung des Versicherungsbedarfes (Gebäude-, Gewässerschutz-, Glasbruch-, Haftpflichtversicherung) sowie Abschluss und Kündigung von Verträgen im Einvernehmen mit den Eigentümern.
- Bei Versicherungsschäden am Gemeinschaftseigentum wird der Schaden an die Versicherungsgesellschaft gemeldet, die Schadensbeseitigung durch einen Handwerker veranlasst und der Schaden mit der Versicherung abgerechnet.
- Nach Beschlussfassung der Eigentümer beauftragen wir einen Sachverständigen für das Gemeinschaftseigentum während der Gewährleistungsfrist.
- Vorbereitung und Organisation von Prüfungen durch Fachkräfte, wie z. B. TÜV, Aufzug, Blitzschutzprüfungen.
Allgemeine Verwaltungsleistungen
- Aufstellung und Überwachung der Hausordnung.
- Bearbeitung von Beschwerden und Verstöße gegen die Hausordnung.
- Verfassen von Mängelrügen und Gewährleistungsansprüchen.
- Einstellung und Einweisung von Reinigungspersonal und Hausmeister.
- Abschluss von Wartungsverträgen für Sicherheitseinrichtungen (Heizung, Aufzug, Lüftungsanlagen, Pumpen, Feuerlöscher, Rolltor usw.)
- Erledigung des Schriftverkehrs (Rundschreiben, Aushänge).
- Führen der gesamten Korrespondenz mit den Eigentümern bzw. Mietern und Dritten.
- Durchführung von Verhandlungen mit Eigentümern, Mietern, Behörden, Hausmeistern, Lieferanten usw.
- Bei Bedarf, Beauftragung geeigneter Rechtsanwälte zum Führen eines gerichtlichen Rechtsstreites, sowie die Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs.
- Beschaffung aller für die Bewirtschaftung erforderlichen Gegenstände und Brennstoffe.
- Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Gas-, Wasser- und Stromverbrauch)
- Beachten von Bestimmungen (Gemeindesatzung, Baumsatzung, Heizkostenverordnung, Wohnungseigentumsgesetz, Zweite Berechnungsverordnung, Erbbaurechtsverordnung, Trinkwasserverordnung, Zwangsversteigerungsgesetz usw.).
- Einholung erforderlicher Genehmigungen (z. B. Antennenanlage).